Gemeinsamer Ausschuss
der Seelsorgeeinheit Remstaltor
Zur Durchführung der gemeinsamen Aufgaben wird ein Gemeinsamer Ausschuss gebildet. Dieser fasst die zur Durchführung der gemeinsamen Aufgaben nötigen Bschlüsse und sorgt für deren Umsetzung (KGO §10.1)
Neben je zwei Vertretern aus den Kirchengemeinden der Seelsorgeeinheit ist der leitende Pfarrer stimmberechtigt.
Beratende Funktion hat das restliche Pastoralteam.