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Am 30. März 2025 werden die Kirchengemeinderäte in den vier Gemeinden unserer Seelsorgeeinheit neu gewählt. Dieser Termin ist in der ganzen Diözese Rottenburg-Stuttgart einheitlich.

Unsere Seelsorgeeinheit lebt durch die Arbeit der vielen Gruppen und der Kirchengemeinderäte unserer vier Kirchengemeinden. Deshalb suchen wir Kandidatinnen und Kandidaten, die mit ihren Ideen das Leben in den Kirchengemeinden und der Seelsorgeeinheit mitzugestalten und durch neue Impulse zu bereichern.

Sie sind interessiert?

Hier finden Sie weitere Informationen zum Kirchengemeinderat und der Wahl sowie Ansprechpartner für Fragen.

Was macht der Kirchengemeinderat?

Der Kirchengemeinderat (KGR) entscheidet über alle Dinge, die unsere Kirchengemeinden betreffen:

  • Gemeinsam mit dem Pfarrer leitet er die Kirchengemeinde
  • Er soll die Katholiken im Ort vertreten und Ansprechpartner für Anliegen und Fragen der Menschen sein
  • Das Gemeindeleben prägen und entwickeln, bestehende und neue Gruppierungen in der Gemeinde fördern und Eigeniniativen aus den Reihen der Gemeindemitglieder unterstützen.
  • Außerdem entscheidet der KGR über die Verwendung der Finanzen der Kirchengemeinde

Die Erfahrungen aus den letzten Jahren zeigt, dass die Geschicke der Gemeinden immer mehr in die Hände der Kirchengemeinderäte gelegt werden. Der KGR und seine Arbeit sind der Grundpfeiler für das Leben in der Kirchengemeinde.

Wie ist der KGR zusammengesetzt?

In unserer Seelsorgeeinheit wählen wir in jeder der vier Kirchengemeinden einen eigenen Kirchengemeinderat.

Dieser besteht aus 8 bis 12 gewählten Mitgliedern sowie dem leitenden Pfarrer (bzw. aktuell unserem Vakanzbeauftragten Dr. Dagenbach)

Wer kann mitmachen?

Zur Wahl zum Kirchengemeinderat kann jede Katholikin und jeder Katholik antreten, der am Wahltag 18 Jahre alt ist.

Wir haben Sie überzeugt das Leben in unseren Kirchengemeinden mitzugestalten und Sie wollen kandidieren?

Super, weiter unten finden Sie die Ansprechpersonen aus den Kirchengemeinden, bei denen Sie Ihre Kandidatur einreichen können.

Bis zum 20. Januar muss die Kandidatur beim Wahlausschuss der Gemeinde eingegangen sein.

Wann und wie wird gewählt?

Wählen darf jedes Gemeindemitglied ab 16 Jahren.

Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. Alle Wahlunterlagen werden rechtzeitig vor der Wahl an die Gemeindemitglieder verschickt. Die Stimmzettel müssen bis zum Wahltag, dem 30.03. beim Wahlausschuss eingegangen sein.

Ansprechpartner und weitere Informationen aus den Kirchengemeinden

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Endersbach - Großheppach - Strümpfelbach

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Beutelsbach - Schnait

Wahlausschuss:

Martin Sauer

oder

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Remshalden

Wahlausschuss:

Rudolf Weisshar

oder

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