Kircheneintritt

Wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind, gibt es immer die Möglichkeit zu Wiedereintritt. Vielleicht sind Sie einem glaubwürdigen Christen begegnet und Sie haben tiefer verstanden, was es bedeutet, zur Kirche zu gehören. Oder Sie haben ein Kind bekommen und möchten ihm einen Weg in die Kirche nicht versperren.
 
Vielleicht möchten Sie Taufpate werden oder kirchlich heiraten. Oder Sie möchten einmal als Christ kirchlich beerdigt werden. Vielleicht war die Kirchensteuer der Grund auszutreten und Ihr Verständnis darüber hat sich geändert. Vielleicht führte auch eine Lebenserfahrung, ein Nachdenken über das Leben und seinen Sinn, über Gott und den Glauben Sie wieder näher an die Kirche Jesu Christi heran.
 
Wenn Sie wiedereintreten möchten, wenden Sie sich an einen Pfarrer oder einen Seelsorger/Seelsorgerin Ihres Vertrauens. Über Ihr Wohnpfarramt wird dann der für Sie zuständige Pfarrer einen Antrag an den Bischof zur Wiederaufnahme stellen. Durch die Genehmigung und Antwort des Bischofs wird alles weitere für die Wiederaufnahme in die Wege geleitet.
 
Schlussendlich legen Sie das Glaubensbekenntnis ab mit dem Empfang des Sakraments der Versöhnung. Die Feier der Sonntagsmesse, ein Handschlag und Ihre Unterschrift besiegeln Ihre Rückkehr in die Kirche.

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